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Vollkeramikkrone (Mantelkrone, Jacketkrone)

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Die Vollkeramikkrone ist die bestmögliche und hochwertigste Kronen-Versorgung. Sie wird ohne Metallgerüst gefertigt und besteht gänzlich aus Keramik.
Gut in die vorhandene Zahnreihe eingefügt kann selbst ein Fachmann mit geschultem Auge den Unterschied zu den natürlichen Zähnen kaum erkennen. Die Hauptbestandteile der Vollkeramikkrone sind das Gerüst (bestehend aus hochfester Oxidkeramik) und eine „äußere“ keramische Masse, welche in einem aufwendigen Herstellungsverfahren zu einem künstlichen Zahn verarbeitet wird.
Alternativ zu der Herstellung im Dentallabor gibt es für festsitzenden Zahnersatz aus Keramik das CeRec-Verfahren. Zum endgültigen Einsetzen werden spezielle farbliche Zemente verwendet, um die Krone optisch anzupassen.

Anwendungsbereich einer Vollkeramikkrone

Die Anwendung kann praktisch an jedem Zahn erfolgen, auch bei der Versorgung mit Brücken, vorwiegend aber an den direkt sichtbaren Zähnen (Frontzähnen).
Eine Vollkeramikkrone ist kostspieliger als andere Kronenarten. Die hohen Kosten entstehen durch das aufwendige Herstellungsverfahren und das hochwertige Material.

Vollkeramikkrone – Kosten

Ist eine Krone generell medizinisch notwendig, wird aber statt der Vollgusskrone eine Vollkeramikkrone gewünscht, fällt die Zahnersatzmaßnahme unter die sogenannte gleichartige Versorgungsform.
Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sieht im Oberkiefer ab dem 6. und im Unterkiefer ab dem 5. Zahn eine metallene Vollgusskrone vor. Der Patient bekommt den für die Vollgusskrone ermittelten Festkostenzuschuss und muss die Mehrkosten für die Vollkeramikkrone selbst tragen.
Die Höhe dieses Eigenanteils, nach Abzug des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, beläuft sich bei einer Vollkeramikkrone auf ca. 200 bis 700 EUR. Die tatsächliche Höhe richtet sich unter anderem nach der Wahl und der Menge des zu verwendenden Materials und der zum Zeitpunkt der Kronenversorgung bestehenden Bonusheft-Eintragung.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
Viele private Zahnzusatzversicherungen leisten sehr umfangreich für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen. Einen Vergleich der besten Versicherungen finden Sie hier, zudem können Sie hierErstattungsbeispiele einsehen.

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Vollkeramikkrone