Stumpfaufbau / Stiftzahn

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Mit dieser Bezeichnung ist im Grunde genommen gar nicht die Krone selbst, sondern vielmehr der Aufbau gemeint, der die Krone mit dem Zahn verbindet.
Es gibt zwei Anwendungsbereiche:
Ist der mit einer Krone zu versorgende Zahn bereits wurzelkanalbehandelt, muss er erneut eröffnet werden. Danach wird die künstliche Wurzelkanalfüllung entfernt und ein mit der Krone verbundener Metallstift (Stumpfaufbau/Stiftzahn) eingesetzt. Durch den Stift kann die künstliche Zahnkrone in der Zahnwurzel verankert werden.
Bei einem stark frakturierten (abgebrochenen) oder  durch Karies zerstörten Zahn ist der Halt für eine Zahnkrone ohne Stumpfaufbau nicht gegeben. In solchen Fällen erfolgt zunächst eine Wurzelkanalbehandlung. Danach wird der Zahn so aufbereitet, dass der Stumpfaufbau  im Zahn befestigt werden kann.
Für den Stumpfaufbau ist es wichtig, dass die Zahnwurzel unversehrt ist und noch ausreichend harte Substanz des natürlichen Zahns vorhanden ist. Die Behandlung geschieht unter örtlicher Betäubung.

Stumpfaufbau/Stiftzahn – Kosten

Grundsätzlich gibt es zwei sich auch im Preis unterscheidende Varianten: Den gegossenen und den konfektionierten Stumpfaufbau.
Abhängig vom Material und der Ausführung des gegossenen oder konfektionierten Stiftes können sich die Kosten für den Stiftaufbau auf ca. 100 bis 300 EUR belaufen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Krone selbst. Ohne abschließende Krone ist die Behandlung nicht beendet, da der Stumpfaufbau allein nicht ästhetisch ist und der Kaubelastung nicht standhält.
Die Höhe dieses Eigenanteils, nach Abzug des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, beläuft sich bei einem Stiftzahn (komplett) auf ca. 300 bis 800 EUR. Die tatsächliche Höhe richtet sich unter anderem nach der Wahl und der Menge des zu verwendenden Materials und der zum Zeitpunkt der Kronenversorgung bestehenden Bonsuheft-Eintragung.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
Viele private Zahnzusatzversicherungen leisten sehr umfangreich für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen. Einen Vergleich der besten Versicherungen finden Sie hier.

Stumpfaufbau