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Abrechnung der professionellen Zahnreinigung

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Seit Januar 2012 gibt es für die Leistung der professionellen Zahnreinigung eine neue Abrechnungsziffer. Die GOZ-Ziffer 1040 legt dabei für jeden gereinigten Zahn einen Pauschalbetrag von 1,57 EUR fest.

Dieser kann mit dem 1-fachen, 2,3-fachen, oder, in Ausnahmefällen, mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden. Die Leistung umfasst das Entfernen der Zahnbeläge, die sich oberhalb (supragingival) und unterhalb (gingival) des Zahnfleischrandes und auf Zahn- und Wurzeloberflächen befinden.

Außerdem umfasst sie die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, (bestehend aus einer dünnen Schleimschicht und Mikroorganismen) die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn, Implantat oder Brückenglied.

Ergänzend dazu können weitere Leistungen abgerechnet werden.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die professionelle Zahnreinigung selbst.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die professionelle Zahnreinigung selbst.