Teilkrone

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Die Teilkrone gilt als schonende Variante, einen Zahn, der nicht mit einer Füllung ausreichend versorgt werden kann, zu überkronen.
Bei dieser Versorgungsart steht der Erhalt der natürlichen, noch intakten Zahnhartsubstanz im Vordergrund. Die Teilkrone bedeckt nur den Zahnhöcker, also 1/3 bis 2/3 des Zahns, daher ist sie eine Zwischenform eines Inlays und einer Krone.
Diese Krone kann aus allen gängigen, für die Fertigung zulässigen Materialien gefertigt werden. Alternativ zu der Herstellung im Dentallabor gibt es für festsitzenden Zahnersatz aus Keramik das CeRec-Verfahren.

Anwendungsbereich der Teilkrone

Teilkronen werden zur „Restauration“ einer defekten natürlichen Zahnkrone eingesetzt, wenn diese nur teilweise beschädigt ist und ein Inlay aus Stabilitätsgründen für die Versorgung des Zahns nicht infrage kommt.
Die Höhe der Kosten ist von der Größe der Krone und von der Materialwahl abhängig. Bei Teilkronen ist eine Gold- oder Keramiklegierung üblich.

Teilkrone – Kosten

Der Eigenanteil beläuft sich, nach Abzug des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, bei einer Teilkrone auf ca. 200 bis 600 EUR.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
Viele private Zahnzusatzversicherungen leisten sehr umfangreich für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen. Einen Vergleich der besten Versicherungen finden Sie hier.

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Teilkrone im Seitenzahnbereich

Austausch einer metallernen Teilkrone in Keramik