Zwischen 6 und 18 Jahren erfolgt dann die halbjährliche Individualprophylaxe. Hierbei erfolgen die Erhebung des Mundhygienestatus und die Mundgesundheitsaufklärung.
Die neu durchgebrochenen, bleibenden Backenzähne werden durch eine Fissurenversiegelung vor Karies geschützt.
Bei Fehlstellungen wird eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen.
Bei hohem Karies-Risiko erfolgt eine lokale Fluoridierung durch Fluoridlack. Dieser Schutz muss vierteljährlich wiederholt werden. Die Kosten dafür übernimmt bis zum vollendeten 17. Lebensjahr die gesetzliche Krankenversicherung.
Home » Prophylaxe » Mundhygiene - das A und O » Mundhygiene und Vorsorge bei Jugendlichen » Individualprophylaxe (IP1 bis IP5)