Freiendbrücke

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Befindet sich eine Zahnlücke in der letzten Zahnreihe und es gibt somit nur auf einer Seite angrenzende Nachbarzähne, wird diese durch eine Freiendbrücke (auch Extensionsbrücke, Auslegebrücke oder Anhängerbrücke genannt) verschlossen.
Das Brückenglied befindet sich dann nicht zwischen den Brückenankern, sondern wird am Ende angehängt. Die hinteren zwei, vor der Lücke befindlichen natürlichen Zähne, werden für die Brücken-Verankerung beschliffen.
Durch die einseitige Verankerung ist die Brücke nicht stark belastbar. Bei jeder Belastung wirken Hebelkräfte auf die Pfeilerzähne. Daher werden Freiendbrücken sehr befundbezogen und auch eher selten eingesetzt. Besser eignen sich in solchen Fällen Implantate.

Freiendbrücke – Kosten

Die Kosten für eine Freiendbrücke liegen in etwa bei 1.000 bis 3.000 EUR. Nach Abzug des Festkostenzuschusses bleibt dem Patienten ein Eigenanteil in Höhe von ca. 500 bis 2.850 EUR.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
Viele private Zahnzusatzversicherungen leisten sehr umfangreich für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen. Einen Vergleich der besten Versicherungen finden Sie hier.

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